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Nordrhein-Westfalen: Ausnahmen vom Sonntagsjagdverbot

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Der Fachdienst Ordnung des nordrhein-westfälischen Kreises Olpe hat das Verbot von Gesellschaftsjagden an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen für folgende Sonntage aufgehoben: 30. Dezember 2018, 6. und 13. Januar 2019. Begründet wird dies damit, dass damit „der Jägerschaft zusätzliche Möglichkeiten gegeben werden, den überhöhten Schwarzwildbestand zu reduzieren“.

Das Verbot von Gesellschaftsjagden an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen für folgende Sonntage wurde aufgehoben: 30. Dezember 2018, 6. und 13. Januar 2019.
Foto: Michael Stadtfeld

Mit der intensiven Bejagung soll einer flächendeckenden Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorgebeugt werden. Außerdem sollen so „auch die erheblichen Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen und privaten Grundflächen in befriedeten Bezirken vermindert werden“. chb

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