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Nordrhein-Westfalen: Gericht weist Waldbauern ab

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Mit vier gleichlautenden Urteilen hat das Verwaltungsgericht am 15. Februar die Klagen sauerländischer Waldbauern gegen den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Freisetzung von Wisenten am Rothaarsteig abgewiesen (Az.: 8K 3938/17, 8K 3527/17, 8K 3532/17, 8K 3534/17).

Das Wisent wird im Sauerland zum Ärgernis für die Waldbauern.
Foto: Rainer Kaufung

In dem Vertrag hatten das Land Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Arnsberg, der Kreis Siegen-Wittgenstein Umfang und Ziele des Wisentprojektes beschrieben – etwa, dass sich das Projektgebiet auf den Wald der Wittgenstein‘schen Rentkammer erstreckt und die Tiere während der Freisetzungsphase nicht herrenlos, sondern Eigentum des Wisentvereins sind. Allerdings verlassen die Tiere das Projektgebiet und schälen Bäume von Sauerländer Waldbauern. Die hatten deshalb geklagt, weil sie am Vertrag nicht beteiligt worden waren.
Laut Verwaltungsgericht seien die Vertragspartner nicht für die entstandenen Schäden verantwortlich. Trotz des Urteils bleibt die Zukunft der 2013 ausgesetzten einzigen frei lebenden Wildrinder-Herde Deutschlands weiter ungeklärt. Denn noch immer ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof anhängig. Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hatte deshalb vor etwa einem Monat das Thema zur Chefsache erklärt und angekündigt, sie wolle noch in diesem Jahr eine Konsenslösung für alle Beteiligten finden. chb

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