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Nordrhein-Westfalen: Jagdabgabe ist abgeschafft

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Mit dem neuen Landesjagdgesetz ist die Jagdabgabe abgeschafft (s. Seite 78). Die Landesregierung hat damit auf massive verfassungsrechtliche Bedenken des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster an der zuvor geltenden Regelung reagiert.

Die Jagdabgabe ist mit der Verabschiedung des neuen Landesjagdgesetzes abgeschafft worden.
Foto: Pixabay

Damit jagdrelevante Aufgaben auch künftig erfüllt werden können, hat LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg die Bereitschaft des Verbandes angekündigt, „mit dem Wegfall der bisher staatlich erhobenen Jagdabgabe neu zu finanzierende Gemeinschaftsleistungen für die Jagd in Eigenverantwortung zu übernehmen“. Endlich habe man dann, was immer gefordert worden sei: Jägergeld in Jägerhänden.

Für etwa zwei Jahre reichen die vorhandenen Ausgabereste noch. Ab Anfang 2021 sollen dann die 65 000 LJV-Angehörigen zusätzlich zum Mitgliedsobolus einen jährlichen „Jagdbeitrag“ leisten, der mit 45 Euro ebenso hoch angesetzt ist wie die bisherige Jagdabgabe. Die 25 000 Nichtmitglieder sollen im Gegenzug höhere Gebühren für die Schießstandnutzung, Weiterbildungsangebote und den Bezug des Verbandsblattes zahlen, und zwar in einer Größenordnung, dass sich die LJV-Zugehörigkeit auf jeden Fall rechne, so Müller-Schallenberg. chb

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