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Nordrhein-Westfalen: Wisente stellen BGH vor schwierige Fragen

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Auch nach der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist die Zukunft der einzigen frei lebenden Wisentherde in Deutschland ungewiss. Vor einem Urteil haben die streitenden Parteien nämlich bis 18. Januar nächsten Jahres Zeit, Stellung zu schwierigen Fragen zu nehmen, die die obersten Zivilrichter des BGH am 16. November aufgeworfen haben:

DIe Zukunft derWisentherde in Rothaargebirge ist nach wie vor ungewiss.
Foto: Klaus Schneider

Sie bezweifelten, dass die Wisente überhaupt wild lebende Tiere sind, lege der Vertrag über die derzeit laufende „Freisetzungsphase“ doch den Trägerverein der Wisent-Welt im Rothaargebirge bei Bad Berleburg als Halter und Eigentümer der Tiere fest. Erst am Ende dieser Phase solle entschieden werden, ob die Wisente „herrenlos und wild“ werden. Die Vorsitzende Richterin legt den Verantwortlichen zudem nahe, nicht ewig auf eine endgültige Gerichtsentscheidung zu warten. Auf jeden Fall seien bei der Entscheidung über die Zukunft der Herde auch die Interessen der klagenden Waldbauern aus dem Hochsauerlandkreis zu berücksichtigen.
Andererseits blieb offen, ob das Naturschutzgesetz vielleicht die Waldbesitzer zwingt, die Wildrinder auf ihren Flächen zu dulden. Das dürfte aber davon abhängen, ob der dem Artenschutzprojekt zugrunde liegende Vertrag, überhaupt wirksam abgeschlossen wurde. Die Waldbauern waren daran nämlich nicht beteiligt. chb

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