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Nordrhein-Westfalen: Wolf und Jagdabgabe bestimmen die Debatte

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Der LJV Nordrhein-Westfalen fordert den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und ihn so zu regulieren. Dabei müsse es „in Deutschland künftig Wolfsausschluss-Areale geben, in denen territoriale Rudel nicht geduldet werden“. „Es reicht nicht mehr, die Probleme mit dem Wolf zu verharmlosen, die Bestände des Wolfes kleinzureden und die Weidetierhalter mit Zäunchen und Zahlungen hinzuhalten.

Haben die positiven Seiten des neuen Jagdgesetzes fest im Blick: Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg.
Foto: Christoph Boll

Die Sorgen und Ängste der ländlichen Bevölkerung müssen ernst genommen werden“, erklärte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg während des Landesjägertages am 18. Mai in Münster. Dabei dürften Abschüsse nur über den jeweiligen Revierinhaber erfolgen, sodass diese entweder selbst aktiv werden oder Revierfremde nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten tätig werden können.

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hingegen vertrat vor rund 800 Zuhörern im Congress Centrum der Halle Münsterland die Auffassung, der Grauhund gehöre nicht ins Jagdrecht. Auf jeden Fall aber binde die Diskussion um Isegrim viel zu viel Kapazitäten in ihrem Hause. „Die Zeit, die wir im Ministerium mit dem Wolf verbringen, steht in keinem Verhältnis zu deren Anzahl“, so Heinen-Esser mit Hinweis auf bislang nur zwei territoriale Einzelwölfe in NRW. Im Übrigen bescheinigten sich Müller-Schallenberg und die Ministerin wechselseitig, dass rechtzeitig zum neuen Jagdjahr ein Jagdgesetz in Kraft getreten ist, mit dem CDU und FDP praxisferne, untaugliche Regelungen der rot-grünen Vorgängerregierung korrigiert haben. Dabei mahnte Heinen-Esser: „Jäger lieben nicht die Umweltverbände. Aber es macht keinen Sinn, gegeneinander anzulaufen. Stur konfrontativ zu sein, bringt nicht die besten Ergebnisse.“ Die Ministerin wünschte sich eine grundsätzliche Stärkung des Bundesjagdgesetzes. Abweichende Landesregelungen sollten nur zur Anpassung an regionale Besonderheiten möglich sein.

Erhebliche Diskussionen sieht der LJV auf sich zukommen, weil mit der Änderung des Landesjagdgesetzes die Jagdabgabe abgeschafft worden ist (Siehe WuH 5/2019). Die Landesregierung hat damit auf Hinweise des Oberverwaltungsgerichts Münster reagiert, dass die Jagdabgabe nicht verfassungskonform war. Der LJV möchte ab 2021 die bisher jährlich erhobenen 45 € in Form eines Sonderbeitrages neben dem ordentlichen Mitgliedsbeitrag kassieren und in einem separaten Etat verwalten. Die jährlich erwarteten 2,88 Millionen Euro sollen verwandt werden, um z.B. die Schießanlagen zu unterhalten. Schatzmeister Dr. Peter Bottermann verdeutlichte aber auch, dass der LJV die 700 000 Euro braucht, die ihm bislang aus der Jagdabgabe für eigene Aufgaben wie die Verbandszeitschrift zugeflossen sind, wenn er nicht innerhalb weniger Jahre in Zahlungsschwierigkeiten kommen will.

Bis zur Entscheidung auf dem nächsten Landesjägertag soll geklärt werden, wie mit älteren Mitgliedern und Jagdhornbläsern, die keinen Jagdschein lösen, verfahren wird und wie möglichst auch die 25 000 jagenden Nichtmitglieder in NRW zur Zahlung des Sonderbeitrages bewegt werden können. Präsident Müller-Schallenberg erwartet zwar im Zuge der Diskussion auch Austritte aus dem Verband. Er appelliert aber an die Solidarität der Jäger und hofft, unter dem Strich die Mitgliederzahl sogar erhöhen zu können. chb


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