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Novellierung des Bundesjagdgesetzes: Brandbrief an die Jagdverbände

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Vor der anstehenden Novellierung des Bundesjagdgesetzes wendete sich Prof. Dr. Pfannenstiel, emeritierte Professor für Zoologie an der Freien Universität Berlin, mit folgendem Brief an die Jagdverbände:

Um den Waldumbau voranzutreiben, sind in einigen Bundesländern die Jagdzeiten auf verbeißendes Schalenwild ausgeweitet worden.
Foto: Karl-Heinz Volkmar

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

die Bundesregierung ist dabei, das seit Jahrzehnten in Deutschland bewährte Jagdsystem radikal zu verändern. Durch mehr Staat wird dabei das Eigentumsrecht der Jagdrechtsinhaber ausgehöhlt. Im Zeichen von Corona, Trockenheit, Käferkalamitäten und ASP wird nun unter weitestmöglicher Umgehung des Parlaments versucht, die Vorgaben der Waldstrategie 2050 in eine neues Bundesjagdgesetz zu überführen. Schalenwild wird lediglich als Störfaktor beim Waldumbau und der Naturverjüngung betrachtet, den es möglichst komplett auszuschalten gilt. In der Stellungnahme des Wiss. Beirats Waldpolitik des BMEL wird die Katze aus dem Sack gelassen (siehe ab S. 40). In diesem Zusammenhang ist auch der Vortrag von Herrn Lutz Freytag, BMEL, interessant. Auf den Sachverhalt hat mich vor allem eine befreundete Juristin aus Hessen aufmerksam gemacht.

Jagdverbände konzentrieren derzeit ihre Öffentlichkeitsarbeit auf die Waldstrategie, wobei die Vorgehensweise. – Kabinett vereinbart etwas, Parlament ist weder beteiligt noch hat es dazu etwas zu sagen, aus der Kabinettsvereinbarung werden dann aber verbindliche Ziele für die Gesetzgebung – verfassungswidrig ist. Wer soll diesen Coup als Außenstehender verhindern, wenn sich das Parlament nicht selbst wehrt?

Der Referentenentwurf der BJagdG – Novelle befindet sich in der bereits fortgeschrittenen Ressortabstimmung mit dem Umweltministerium. Eigentlich ist das zwar erst der Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, aber wenn das Kabinett dann über den abgestimmten Gesetzentwurf entschieden hat, ist der Weg durch Bundestag und Bundesrat gerade im Moment im Zeichen von Corona nur noch eine Angelegenheit von wenigen Stunden oder Tagen.

In der Drucksache 19/17595 des Bundestages, eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von Anfang März 2020, wird es ab Seite 4 interessant und aufschlussreich. Während in den ersten Antworten noch die Rede davon ist, dass etwas im Rahmen der Novellierung geprüft werden solle, wird das später sehr konkret! Es wird m. E. deutlich erkennbar, dass genau die Punkte, die für die Waldstrategie 2050 „beschlossen“ werden sollen, durch Novellierung des BJagdG zum Gesetz werden würden!

Für die Grünen, den ÖJV und die harte Wald-vor-Wild-Lobby wären all ihre mühsamen Diskussionen auf Länderebene mit einem Schlag beendet, wenn das neue BJG die Waldstrategie 2050 inhaltsgleich übernimmt. Für alle diejenigen hingegen, die sich für das Lebensrecht gerade unseres jagdbaren Schalenwildes einsetzen, würde es deutlich schwieriger.

Die Zeit drängt. Bitte geben Sie diese Information rasch an alle Mitglieder gesetzgebender Gremien weiter, die Sie kennen.

Mit freundlichem Gruß und Weidmannsheil
Hans-Dieter Pfannenstiel

Weitere Informationen: Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel (Förderrichtlinie Waldklimafonds)

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