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NRW-Jagdgesetz wird verlängert

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17.03.2014

LJV und Landesregierung sind wieder im Dialog: Das am 31. Dezember 2014 auslaufende nordrhein-westfälische Jagdgesetz soll um ein halbes Jahr verlängert werden. Damit soll Zeit für eine sachangemessene Diskussion gewonnen werden.

Das sieht ein gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Landtag vor. Zuvor hatte bereits der grüne Umweltminister Johannes Remmel seine Bereitschaft zur Verlängerung der derzeitigen Regelungen bis zum 30. Juni 2015 signalisiert. Er reagierte damit auf Vorwürfe des Landesjagdverband (LJV), den beabsichtigten Paradigmenwechsel hin zu einem ökologischen Jagdgesetz im Hauruckverfahren durchsetzen zu wollen.
Die Jägerorganisation hatte im Zuge einer anhaltenden hitzigen Auseinandersetzung gefordert, die wesentlichen Punkte der Neugestaltung vor den Kommunal- und Europawahlen am 25. Mai klar zu benennen oder mehr Zeit für die Beratung zu schaffen.
Der LJV hätte zwar lieber eine Verlängerung des bestehenden Landesjagdgesetzes um ein Jahr. Nachdem er aber seine Forderung zumindest teilweise erfüllt sieht, setzt er den Dialog mit der Landesregierung, mit dessen Abbruch er gedroht hatte, fort. Dies gilt sowohl für die Gespräche im Arbeitskreis Jagd und Natur, der die Novellierung des Jagdgesetzes berät, als auch für die direkte Begegnung der Spitzen beider Seiten. So trafen sich Remmel und LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg inzwischen auch zu einem Vier-Augen-Gespräch, das Müller-Schallenberg zwischenzeitlich infrage gestellt hatte. Details zu dem dabei Erörterten nannten aber beide Seiten mit Hinweis auf die Vertraulichkeit des Meinungsaustausches nicht.
chb


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