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NRW: Neue Regelungen für Jagd und Fischerei

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Schießstandbetrieb, Jäger-, Fischer- und Jagdgebrauchshundprüfungen sowie Vorbereitung auf diese, Fischereiprüfungen sowie Jungwildrettung sind in Nordrhein-Westfalen wieder zulässig. Jagdscheinanwärter können sich den 24. August als Termin für die schriftliche Jägerprüfung vormerken.

Der Schießstandbetrieb ist in NRW wieder zulässig (Foto: Markus Lück)

Wie der Landesjagdverband mitteilt, hat das NRW-Umweltministerium mit Erlass vom 8. Mai an die Unteren Jagdbehörden, die Unteren Fischereibehörden und die Oberen Fischereibehörden bei den Bezirksregierungen zahlreiche Neuregelungen für Jagd und Fischerei getroffen.

Demnach ist unter anderem die Nutzung von Schießständen wieder für das Kontroll- und Einschießen von Gewehren, das jagdliche Übungsschießen und die Vorbereitung auf die Jägerprüfung, die Durchführung des Schießübungsnachweises gemäß § 17 a Absatz 3 LJG-NRW und den allgemeinen Sport und Trainingsbetrieb zugelassen.

Zudem ist die Durchführung der Jäger-, Fischer- und Jagdgebrauchshundprüfungen wieder erlaubt. Als Termin für die Schriftliche Jägerprüfung 2020 wird der 24. August genannt. Auch dem Absuchen von Flächen zur Wildrettung stehe weiterhin nichts entgegen.

Die geltenden Infektionsschutz- und Abstandsbestimmungen der Coronaschutzverordnung sind dabei jeweils zu beachten.

PM/fh

 

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