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Nutria: Trichinenbeschaupflicht wird abgeschafft

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Bis dato müssen Nutria, die dem menschlichen Verzehr zugeführt werden, auf Trichinen untersucht werden. Doch im Laufe dieses Jahres wird die Pflicht gekippt.

Nutriafleisch kann künftig ohne Trichinenbeschau verzehrt werden.
Foto: Peter Schmitt

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Nachfrage der Redaktion mitteilt, wird diese Bestimmung aus der Lebensmittelhygieneverordnung im Laufe des Jahres gestrichen. Nutrias dürfen also danach ohne zuvor erfolgte Trichinenbeschau in der Küche verwertet werden. Die gesetzliche Veränderung wird aller Voraussicht nach im Herbst umgesetzt sein. ml

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