Fuchs in der Kiesgrube (Symbolbild: Silvio Heidler)
PETA sieht Tierschutzrecht verletzt. Jagdverbände betonen die Wichtigkeit für die Hundeausbildung
Die Tierschutzorganisation PETA hat in ganz Deutschland bereits mehrere Betreiber von Schliefenanlagen angezeigt. So auch den Betreiber der Anlage in Zeil am Main, wie die Neue Presse aus Coburg berichtete. PETA wirft den Betreibern einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor und fordert die Schließung der Anlagen: „Füchse haben wie Menschen und alle anderen Tiere ein Recht auf Freiheit – es darf nicht sein, dass sie eingesperrt und zur Jagdausbildung missbraucht werden. Schliefenanlagen sind an Tierschutzwidrigkeit und Grausamkeit kaum zu überbieten“, so PETA in einer aktuellen Meldung zur Anzeige gegen die Anlage in Zeil.
Schliefenanlagen dienen der Ausbildung von Jagdhunden, namentlich Bauhunden. Das Ausbildungsziel ist es, dass der Hund den Fuchs zum Verlassen des Baus bringt. Ein direkter Kontakt von Hund und Fuchs ist in diesen Anlagen ausgeschlossen. „Damit die Fuchsjagd tierschutzgerecht stattfinden kann, müssen die beteiligten Jagdhunde erst unter Aufsicht und Anleitung eingearbeitet werden. Erst wenn sie geprüft wurden, sind sie für die Fuchsjagd in Deutschland zugelassen“, kann man beim Deutschen Jagdverband lesen.
PETA kritisiert, dass Schliefenanlagen trotz ihrer klar tierquälerischen Ausrichtung in Deutschland noch nicht verboten seien – genau wie Baujagden. Die Schliefenanlagenbetreiber würden grundsätzlich gegen den Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen.
„Die Schliefenanlagen in Deutschland werden seit Jahrzehnten von Erdhundezuchtvereinen betrieben, die in diesem Falle die Experten in dieser Angelegenheit sind und die sich selbst strenge Auflagen machen. Die Prädatoren-Bejagung ist unabdingbar für den Erhalt seltener Arten wie beispielsweise dem Kiebitz. Die Baujagd ist ein essenzieller und unverzichtbarer Teil zu effektivem Prädatoren-Management, welches dringend notwendig ist, um die wertvolle Artenvielfalt in Bayern langfristig zu erhalten“, heißt es beim Bayerischen Jagdverband zum Thema Schliefenanlagen.
NP/AL