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Petition gegen Gebührenpflicht der Hunderegistrierung in Niedersachsen

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Als inakzeptabel bewerten niedersächsische Hundehalter die geplante kostenpflichtige Registrierung von Hunden ab dem 1. Juli 2013 und wenden sich mit einer Petition an den Präsidenten des niedersächsischen Landtages.

Dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) zufolge sind Hundehalter ab dem 1. Juli dazu verpflichtet, ihren Hund in einem zentralen Register anzumelden, wobei Gebühren in Höhe von 17,26 Euro für eine Online-Anmeldung bzw. von 27,97 Euro für eine Registrierung per Formular oder telefonisch erhoben werden.
Die Petition, die noch bis zum 17. April läuft, richtet sich zum einen gegen eine Ungleichbehandlung der Hundebesitzer in Niedersachsen, zum anderen halten es die Initiatoren weder für nachvollziehbar noch für vertretbar, zusätzlich zur Hundesteuer eine weitere Gebühr zur Registrierung der Hunde zu entrichten.
So sei es unter anderem fragwürdig, Gebühren und darauf sogar noch Mehrwertsteuern zu erheben für Daten, die über die Hundesteuer bereits erhoben worden seien und die den kommunalen Behörden bereits vorliegen würden. Und auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen für die Schaffung eines neuen Registers ein wirtschaftsorientiertes Privatunternehmen beauftragt hat, stößt auf Unverständnis.
 
fh
Die Online-Petition und weitere Informationen finden Sie hier…


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