Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Polen die Maßnahmen der aktiven Bewirtschaftung des Waldes von Białowieża unverzüglich einzustellen hat. Nur wenn die Wahrung der öffentlichen Sicherheit es unbedingt erfordere, würden Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Der Urwald Białowieża ist die Heimat der Wisente.
Foto: Stefan Meyers
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Anordnung wird der Gerichtshof Polen ein an die Kommission zu zahlendes Zwangsgeld in Höhe von mindestens 100 000 Euro pro Tag auferlegen. Nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union wurde das Waldgebiet als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen und unterliegt damit den Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiet) der EU. Bei dem Waldgebiet Białowieża handelt es sich um ein grenzüberschreitendes UNESCO-Welterbegebiet und Nationalpark.
NABU-Geschäftsführer Leif Miller begrüßte die Entscheidung des EuGH, eine Geldstrafe zu verhängen, und weist darauf hin, dass es sich um einen großen Erfolg für den Naturschutz in Europa und die konsequente Durchsetzung von EU-Naturschutzrecht handele. Außerdem sei der Urwald die Heimat der letzten Wisente. Alle Boviden, die in den ehemaligen Ostblockstaaten ausgewildert wurden, stammen aus Białowieża. aml