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Rechtssicherheit für die Hundeführer

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Jäger in Bayern dürfen weiterhin Schleppwild für die Hundeausbildung nutzen.

Jäger in Bayern dürfen weiterhin Schleppwild für die Hundeausbildung nutzen. (Symbolbild: Annabell Gsödl /AdobeStock)

Darauf weist der Bayrische Jagdverband (BJV) in einer Pressemitteilung hin. Durch verschiedene Umstände sei es zu der Situation gekommen, dass bayerische Schleppwildhändler zwischenzeitlich kein Schleppwild mehr zur Hundeausbildung hätten verkaufen dürfen. Einer dieser Gründe sei eine Auslegung der Regelungen über Tierische Neben- und Folgeprodukte gewesen, welche die Verwendung von Schleppwild nicht vorgesehen habe. Demnach bräuchten Jäger eine Genehmigung ihrer Behörde für den Kauf, die Verwendung sowie die Entsorgung von Schleppwild zur Hundeausbildung.

Dank intensiver Gespräche mit Umweltminister Thorsten Glauber sei dieses Problem nun gelöst worden. Sowohl die Schleppwildhändler als auch die Hundeführer können sich sicher sein, dass sie auch ohne rechtliche Konsequenzen künftig Hunde ausbilden können. Es genüge völlig, wenn der Schleppwildhändler bei seiner Behörde registriert sei. „Damit herrscht auch Rechtssicherheit für die Hundeführer, welche ihr Schleppwild bei diesem Händler beziehen“, so der BJV.

PM/fh

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