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Reform Bundesjagdgesetz: Ministerium will Wald und Wild

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat nicht vor, den Grundsatz „Wald vor Wild“ im Bundesjagdgesetz festzuschreiben.

Den Grundsatz „Wald vor Wild“ wird es laut Staatssekretär Uwe Feiler (CDU) im Bundesjagdgesetz nicht geben (Foto: dpa / Bernd Settnik / Claas Novak)

Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Feiler (CDU) im Interview mit WILD UND HUND und trat damit Kritik und Befürchtungen jagdlicher Vertreter entgegen, die dies in einem noch nicht veröffentlichten Referentenentwurf vermuteten. Eine von ihnen, wie die Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung (GWJF), begründet dies mit der wildfeindlichen Haltung der Arbeitsgruppe „Wald und Wild“, die nahezu ausschließlich mit Forstexperten besetzt wurde und an einer Waldstrategie 2050 der Bundesregierung arbeitet.

Feiler wies im Interview noch einmal darauf hin, dass das Bundesjagdgesetz und die Waldstrategie 2050 zwei unterschiedliche Verfahren seien (s. WuH 11/2020, Seite 10). Die Novelle solle nicht nur einen Reformstau lösen, sondern ziele darauf ab, die Verantwortung von Verpächtern und Jagdpächtern durch die Pflicht zur Abschussvereinbarung vor Ort zu stärken, so Feiler.

Noch in diesem Jahr soll die Reform des Bundesjagdgesetzes durch den Bundestag.

Lesen Sie das ausführliche Interview mit dem Staatssekretär über das, was die Regierung vorhat, in WILD UND HUND 13/2020.

hho

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