Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat Abschussvorgaben der Bezirkshauptmannschaft Reutte im Rahmen der TBC-Prävention als willkürlich enttarnt. Die Beschwerde kam von einem Jagdaufseher, dessen hochalpines Revier in einem Seitental des Lechtals liegt. Er wurde seit 2013 von der Behörde mit Strafbescheiden verfolgt, weil er seinen Rotwildabschuss von zwei, später drei Stück pro Jahr nicht erbrachte.
In diesem Gatter bei Kaisers hat die Landesveterinärbehörde Tirol 33 Stück Rotwild in der Nacht vom 9. auf den 10. Februar erschießen lassen (WuH berichtete).
Foto: Gemeinde Kaisers/vk
Während der Jagdaufseher darauf verwies, dass kein Rotwild als Standwild vorhanden sei, unterstellte der Amtstierarzt ihm Ungehorsam und ließ den fehlenden Abschuss jedes Mal mit mehreren Hundert Euro sanktionieren. Der Anwalt des Jagdaufsehers focht nun nicht nur die Strafbescheide an, sondern auch die Vorgehensweise der Behörde. Der Landesverwaltungsrichter beauftragte einen Gutachter damit, das Vorkommen von Rotwild im Revier zu klären. Dieser holte über Monate Bilder von Wildkameras an Kirrungen im Revier ein. Sie ergaben: „Kein Rotwild in einem Ausmaß, das eine jagdtechnische Bewirtschaftung ermöglicht“, wie es in einer Zusammenfassung des Gerichts heißt. Dieses befand letztlich, der Jagdaufseher sei durch die Anordnung der Abschüsse in seinen Rechten verletzt worden, die Strafbefehle gegen ihn seien einzustellen. Der Anwalt der Verteidigung fasste gegenüber WuH zusammen: „Damit ist nach fast sieben Jahren nachvollziehbar, dass die von der Behörde vorgenommene Seuchenbekämpfung im Lechtal zu willkürlichen und rechtswidrigen Abschussvorgaben geführt hat.“ vk