Ab sofort ist die Jagd mit Kalibern ab .22 Hornet auf gestreifte Frischlinge erlaubt. Das berichtet der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) in einer Pressemitteilung vom 2. Juli. Eine Allgemeinverfügung der Oberen Jagdbehörde soll Jägern, die nur mit einer kleinen Kugel bewaffnet sind, die Chance auf einen gestreiften Frischling ermöglichen.
Gestreifte Frischlinge dürfen ab sofort mit Kalibern ab .22 Hornet erlegt werden.
Foto: H. Pieper
„Zahlenmäßig stellen Frischlinge den größten Anteil einer Wildschweinpopulation dar. Aus diesem Grund hat die Jagd auf diese Altersklasse höchste Priorität“, erklärt LJV-Präsident Mahr. Mit der Neuerung folgen die Behörden einer Forderung aus dem Positionspapier des LJV zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) und versuchen, der Jägerschaft die Schwarzwildjagd zu erleichtern, um einem Ausbruch der ASP vorzubeugen. fa