In Rheinland-Pfalz sollen die Abschusspläne für Schalenwild sowie die Rotwildgebiete abgeschafft und den Jagdrechtseigentümern mehr Rechte eingeräumt werden.
Der Entwurf sieht unter anderem die Abschaffung der Abschusspläne für Schalenwild sowie der Rotwildgebiete vor (Foto: ON-Photography / AdobeStock)
Das geht aus dem Referentenentwurf zum Landesjagdgesetz (LJagdG) hervor, den Staatssekretär Dr. Erwin Manz gegenüber Vertretern der Presse im Ministerium für Klimaschutz Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zu Mainz am 3. Juli vorgestellt hat. Der Entwurf stehe, so Manz, unter dem Leitmotiv, der Klimakrise durch den Waldumbau zu begegnen und repräsentiere „das modernste Jagdgesetz unserer Republik“.
Konkret sollen u. a. Jagdgenossen im Rahmen bestehender Pachtverträge das Recht erhalten, auf eigenen Flächen zu jagen ohne jagd-befugt zu sein. Sie können damit auch Dritte beauftragen. Auch können „land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzte Grundflächen“ mit einer zusammenhängenden Größe von mindestens 100 ha in Zukunft Eigenjagdbezirke bilden. Dies ziele besonders auf „in Forstbetriebsgemeinschaften organisierte Privatwaldbesitzende ab“.
Zudem solle die Ausbildung an der lebenden Ente sowie die Jagd im Naturbau in Zukunft untersagt sein. Das gleiche gilt für alle Totschlag- und Wippbrettfallen. Nach 5-jähriger Übergangsfrist sei nur noch die Jagd mit bleifreier Büchsen- wie Schrotmunition gestattet.
Dam- und Muffelwild werden laut Entwurf zukünftig nur noch in sogenannten Duldungsgebieten planmäßig bejagt. Jede Fütterung wird verboten. Invasive Arten wie etwa Nutria, Waschbär und Marderhund werden in eine Liste sogenannter ökosystemfremder Arten überführt. Eine Hegeverpflichtung und Wildschadensübernahme entfallen damit.
Auch entfällt in Zukunft die Institution des Kreisjagdmeisters. Sie wird durch sogenannte Kreisjagdberater ersetzt, welche durch den Kreisjagdbeirat gewählt werden.
Der Entwurf soll nach einer Anhörung und Rechtsprüfung perspektivisch „Mitte 2024“ dem Plenum zur Entscheidung vorliegen.
rig