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Rheinland-Pfalz: Schwarzwildbejagung mit Taschenlampe

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Ab sofort ist in Rheinland-Pfalz die Schwarzwildbejagung mit künstlichen Lichtquellen, wie Taschenlampen oder (Hand-)Scheinwerfern erlaubt. Dies teilte die zuständige Obere Jagdbehörde am 28. August mit und begründete diesen Entschluss mit der zunehmenden Ausbreitung der ASP.

Künstliche Lichtquellen sind Rheinland-Pfalz ab sofort erlaubt.
Künstliche Lichtquellen sind ab sofort in Rheinland-Pfalz zur Schwarzwildbejagung zugelassen.
Foto: Claudia Westermann

Diese Allgemeinverfügung gilt in allen Jagdbezirken des Landes bis auf Widerruf durch die Behörde. Zu beachten ist jedoch, dass die Verwendung von „speziellen Vorrichtungen, die für Schusswaffen bestimmt sind, die das Ziel beleuchten oder markieren“, weiterhin verboten sind. Hierzu zählen zum Beispiel Zielscheinwerfer, Laser oder Zielpunktprojektoren. Weiterhin nicht erlaubt sind Nachtsichtgeräte und -zielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze oder -aufsätze beispielsweise für Zielfernrohre. aml


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