Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MUNLV) in Nordrhein-Westfalen hat am 17. Juli die Unteren Jagdbehörden per Erlass aufgefordert, die Schonzeit für Überläufer (Paragraph 24 Absatz 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen) mit sofortiger Wirkung bis zum 31.03.2018 aufzuheben.
Die geforderte Schonzeitaufhebung soll das Risiko einer Ausbreitung von ASP minimieren. (Symbolbild)
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Ziel dieser Forderung ist es, die überhöhten Schwarzwildbestände zu reduzieren und damit das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu minimieren. aml