Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (Rheinland-Pfalz) weist in einem Schreiben die Unteren Jagdbehörden auf die geltenden Corona-Regeln für Drückjagden in der bevorstehenden Saison hin.
Das im vorigen Jahr erarbeitete „Hygienekonzept Jagd“ findet dieses Jahr keine Anwendung. Es gilt die 2G+ Regel, nach welcher Geimpfte, Genesene und Kinder bis 11 Jahre in unbegrenzter Anzahl Teilnehmen können. Des Weiteren gelten die vom Landkreis beschlossenen Maßnahmen. In Rheinland-Pfalz gilt bei Warnstufe 1, dass bis 25 Personen die nicht immunisiert sind teilnehmen können. Ab Warnstufe 2 können 10 unimmunisierte Teilnehmen. Schutzauflagen wie das Abstandsgebot oder die Kontakterfassung gelten nicht.
Foto: Sophia Lorenzoni
Sollten Jagdhornbläser auftreten, müssen die übrigen Personen, sofern diese nicht 2 mal geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis vorlegen. Für die Jagdhornbläserinnen und Jagdhornbläser selbst gilt die Testpflicht jedoch nicht. Für geplante Schüsseltreiben, die in einer gastronomischen Einrichtung abgehalten werden sollen, sind die geltenden Vorgaben für die Gastronomie maßgeblich.
jb