Die Rüdemänner fordern die Solidarität aller Mitglieder und deshalb die Abschaffung der verpflichtenden Selbstbeteiligung von 300 Euro beim Jagdhaftpflicht-Gruppenvertrag, den der LJV mit einem Versicherer abgeschlossen hat.
Die Hundeführer seien die Hauptbetroffenen, da die vierläufigen Jagdhelfer die meisten Versicherungsfälle verursachten und folglich der Hundehalter stets bis 300 Euro selbst berappen müsse. So lautete die Begründung für einen entsprechenden Antrag beim Landesjägertag. Gewünscht war zumindest der alternative Abschluss einer Versicherung ohne Selbstbehalt. Ein Vertreter des Versicherungsunternehmens erläuterte den Delegierten, dass bei Fortfall des Eigenanteils die Police für den Einjahres-Jagdschein um 8,50 Euro teurer würde. Beim Dreijahres-Jagdschein wären 23,90 Euro mehr zu zahlen. Letztlich blieb der Vorstoß erfolglos und ohne Abstimmung, weil er die Antragsfrist laut Satzung 14 Tage vor dem Landesjägertag endet.
chb