Sachsen-Anhalt zahlt ab sofort eine Abschussprämie in Höhe von 65 Euro für jede erlegte Sau. Das gab gestern das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in einer Pressemitteilung bekannt.
In Sachsen-Anhalt gibt es für jede erlegte Sau ab sofort 65 Euro Abschussprämie.
Foto: Markus Lück
Durch die Prämie soll ein Anreiz für Jäger geschaffen werden, die bisherigen Streckenergebnisse beim Schwarzwild auf dem Niveau zu halten oder wenn möglich noch zu steigern. Ein Problem sei, dass die hohen Strecken der vergangenen Jahre zu einer Marktsättigung und einem damit verbunden Preisverfall beim Großhandel geführt haben. Zudem erschwere die Corona-Pandemie bzw. die Schließungen bei den Gastronomiebetrieben zu einem verminderten Wildbretabsatz beim Schwarzwild.
Die Verwaltungsvereinbarung zur Zahlung einer Erlegungsprämie tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft, heißt es in der Pressemitteilung. Die Prämie wird über die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt. Allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden zudem Verwaltungskosten in Höhe von 175.000 Euro insgesamt erstattet.
Um die Afrikanische Schweinepest frühzeitig zu entdecken, gewährt das Land zudem eine Prämie von 50 Euro für das Einsenden von Proben verendet aufgefundener oder kranker Wildschweine.
Alle Informationen hier nochmal im Überblick:
Unterschied zur Prämie für das Wildschweinmonitoring
Seit 2018 gewährt Sachsen-Anhalt eine Prämie von 50 Euro für das Auffinden und Beproben toter oder kranker Wildschweine, um frühzeitig Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Land zu entdecken. Die Jagdausübungsberechtigten nach § 1 LJagdG erhalten diese für das Einsenden von Proben von Fallwild sowie von erlegtem Schwarzwild mit Krankheitssymptomen. Die Erlegungsprämie dagegen wird für erlegtes Schwarzwild gewährt.
Wie kommen die Jägerinnen und Jäger an das Geld?
Es wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten über das Verfahren zur Zahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild im Rahmen eines zeitlich befristeten Vorhabens im Land getroffen. Antragstellung und Auszahlung der Erlegungsprämie wird über die jeweiligen Behörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte erfolgen. Antragsberechtigte Personen werden die Jagdausübungsberechtigten gemäß § 1 LJagdG Sachsen-Anhalt sein. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächterinnen und -pächter, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaberinnen und -inhaber wird in der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten liegen.
Wie muss ein Nachweis über den Abschuss erfolgen?
Der Nachweis über den Abschuss wird über den jeweiligen Wildursprungsschein und die Streckenliste der zur Jagd ausübungsberechtigten Personen erfolgen.
Gibt es für alle erlegten Tiere die Prämie (Bache, Keiler, Überläufer, Frischlinge)?
Für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen in Sachsen-Anhalt – exklusive führender Bachen – wird je Stück erlegten Schwarzwildes 65 Euro Erlegungsprämie gewährt. Für Schwarzwild, das im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben oder in Gehegen erlegt wurde, wird keine Erlegungsprämie gewährt.
aml/PM