Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt noch keine landesweite Regelung zur Aussetzung der Gebühren für die Trichinenschau. Die Landesjägerschaft teilte mit, dass man daran gemeinsam mit dem grün geführten Agrarministerium arbeite.
In einigen Landkreisen wird die Gebühr zur Trichinenschau erstattet.
Foto: Uwe Schäfer
So lange wollten die Verantwortlichen im Altmarkkreis Salzwedel, im Salzlandkreis und im Landkreis Stendal nicht warten und setzen die Gebühr kurzfristig aus, zunächst bis zum 31. März 2019. Davon verspricht man sich übereinstimmend eine Erhöhung der Schwarzwild-Abschusszahlen und ein verringertes Übertragungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest. Im Landkreis Jerichower Land hat der privat finanzierte „Jagd-Finanzfonds der Schweinezucht- und Mastbetriebe im Landkreis Jerichower Land (JFJL)“ eine zusätzliche Zahlung beschlossen: Er übernimmt nicht nur die Gebühren für die Trichinenuntersuchung in Höhe von jeweils 13,49 Euro, sondern zahlt an Jagdausübungsberechtigte, die ihre Schwarzwildstrecke gegenüber dem Vorjahr erhöhen, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro erlegter Sau zunächst bis zum 31. März 2019. mh