Die Geflügelpest ist bei Legehennen eines kleinen Geflügelhaltungsbetrieb in Bad Lausick im Landkreis Leipzig ausgebrochen. Das Influenza Subtyp H5 wurde zunächst durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen festgestellt. Am 13. März bestätigte auch das Friedrich-Löffler-Institut diesen Befund.
Aufgrund des Ausbruchs von Influenza Subtyp H5 in einem Geflügelbetrieb werden nun umfangreiche Maßnahmen vorgenommen.
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Daraufhin hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig ein Sperrgebiet (Radius etwa 3 km) sowie ein Beobachtungsgebiet (Radius etwa 10 km) um den Ausbruchsort in einer Allgemeinverfügung festgelegt. In diesen Restriktionszonen gelten besondere Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungsbetriebe. Laut dem Leipziger Landkreis wird das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt am Wochenende alle Bestände im Sperrgebiet in Augenschein nehmen und weitere Abklärungsuntersuchungen sowie epidemiologische Ermittlungen zur Ausbruchsursache durchführen. aml
Die Allgemeinverfügung können Sie hier herunterladen:
Allgemeinverfügung Geflügelpest Bad Lausick vom 13.03.2020
Der Sperrbezirk, in dem u.a. Aufstallungs-, Verbringungs- und Betretungsverbote gelten sowie die genauen Grenzen des Beobachtungsgebietes finden Sie hier.