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Schleswig-Holstein: Liberale Rotwildfreigabe

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Das seit der Jahrtausendwende durch Zuwanderung aus Dänemark im nördlichen Schleswig-Holstein etablierte Rotwildvorkommen soll bis auf Weiteres ohne Abschussplan bejagt werden. 

Rotwild soll in Teilen Schlesig-Holsteins ohne Abschussplan bejagt werden.
Foto: Falk Haacker

Dazu hat das Landwirtschaftsministerium Ende September einen entsprechenden Erlass an die betroffenen Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde sowie die kreisfreie Stadt Flensburg geschickt. Der Erlass betrifft das Gebiet nördlich des Nord-Ostsee-Kanals und fordert die Kreise auf, alles Rotwild ohne zahlenmäßige Begrenzung zum Abschuss freizugeben.
Für den Bereich westlich der von Nord nach Süd verlaufenden Autobahn 7 soll dies nur vorübergehend gelten. Dort jagen zwei Hegegemeinschaften außerdem weiterhin nach reglementierenden Abschussplänen. Der Bereich östlich der A 7 soll aber – übrigens schon seit 1980 – „prinzipiell von Rotwild freigehalten“ werden. Hier gibt es bereits bedeutende Sikawildvorkommen. Das Ministerium setzt damit eine Empfehlung des Runden Tisches um, die Vertreter der betroffenen Gruppen, wie Jagd, Land- und Forstwirtschaft, ausgesprochen hatten. Damit soll das weitere Anwachsen der Rotwildbestände verhindert werden. Begleitet werden soll die Phase dieser liberalen Freigabe durch eine Telemetriestudie. Eine solche Studie hatte in der Vergangenheit schon gezeigt, dass das Rotwild mit dem sehr deckungsarmen Lebensraum durchaus zurechtkommt. Doch häufen sich die Konflikte mit der Land- und Forstwirtschaft. mh

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