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Schleswig-Holstein: Wolf soll ins Jagdrecht

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Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat einem Gesetzesentwurf des Landwirtschaftsministeriums zugestimmt, nach dem der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen werden soll, mit einer ganzjährigen Schonzeit.

Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht soll mit einer ganzjährigen Schonzeit erfolgen (Foto: Dennis /AdobeStock)

„Der vorliegende Gesetzentwurf sieht Sonderregelungen für den Wolf vor. Wir wollen damit sicherstellen, dass bei Vorliegen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung ein Wolf rechtssicher und in den bekannten jagdlichen Strukturen erlegt werden kann. Auch der Umgang mit schwerverletzten Wölfen wird nun geregelt“, so Landwirtschaftsminister Werner Schwarz nach der Kabinettssitzung. Hier werde aus Tierschutzgründen den Jägern ein schnelleres Handeln ermöglicht, indem eine artenschutzrechtliche Genehmigung als erteilt gilt, wenn der Wolf sein natürliches Fluchtverhalten aufgrund einer physischen Schädigung nicht mehr ausüben könne.

Am Schutzstatus des Wolfes ändere sich dem Minister zufolge nichts. Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgte mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibe weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art.

Neben der Aufnahme des Wolfes wurden auf Basis der Ergebnisse der Verbändeanhörung noch weitere Anpassungen am Landesjagdgesetz vorgenommen. So ist für die Teilnahme an ein Gesellschaftsjagd in Schleswig-Holstein auf Schalenwild ein Schießübungsnachweis nötig. Zudem dürften neben Schwarzwild nun auch Haarraubwild und Nutria mithilfe von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen bejagt werden. Gestrichen wird hingegen die Begrenzung der maximal möglichen Anzahl entgeltlicher Jagderlaubnisscheine je Revier. „Diese Regelung ist überholt. Regelungen zur Begrenzung können auch auf privatrechtlicher Ebene im Pachtvertrag geschlossen werden“, so Schwarz.

Der Gesetzesentwurf geht nun in den Landtag.

fh

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