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Schutz der Artenvielfalt

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Ende Februar hat die Bundesregierung neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten festgelegt. Das Kabinett beschloss ein entsprechendes Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über gebietsfremde Arten.

invasive Arten
Der Waschbär gehört zu den invasiven Arten in der EU. Foto: Silvio Heidler

Für invasive Arten wie der Waschbär muss Deutschland jetzt nach der EU-Verordnung geeignete Managementmaßnahmen festlegen und einen Aktionsplan erstellen.  Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung der Managementmaßnahmen Aufgabe der Länder. Für invasive Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird auch eine ergänzende Regelung im Bundesjagdgesetz aufgenommen. ln


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