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Schutz vor Ausbreitung

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt den jüngsten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen als Anlass, Jäger, Verbraucher, Viehhändler und Tierhalter darauf hinzuweisen, Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche zu beachten:

„Über größere Distanzen kann ASP durch Menschen verschleppt werden, insbesondere, wenn Erzeugnisse von infizierten Haus- oder Wildschweinen unachtsam entsorgt werden, z. B. auf Autobahnparkplätzen oder Picknickplätzen. Hausschweine und Wildschweine dürfen auf keinen Fall mit Küchenabfällen gefüttert werden. Das ist wegen der Infektionsgefahr ausdrücklich verboten. Für die Jäger gilt: Reste von Schweinen, Wildschweinen oder Erzeugnisse mit Schweinefleisch dürfen auch nicht im Wald zum Anlocken von Wildschweinen oder anderen Tieren verwendet werden.“
Anfang August 2016 kam es in der Gemeinde Wysokie Mazowieckie, welche  zirka 600 Kilometer östlich von Berlin liegt, zu einem neuen Ausbruch. ln


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