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Schweiz: Rückstufung des Wolfsschutzes beantragt

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Die Schweiz hat am 16. August bei der Berner Konvention des Europarates einen Antrag eingereicht, den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zurückzustufen. Damit erhofft sie sich mehr Spielräume im Management.

Wolf
In der Schweiz soll der Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt werden.
Foto: Shutterstock

Der Wolf steht bislang in Anhang II, wie beispielsweise auch Fischotter und Braunbär. Diese Arten dürfen weder gestört noch gefangen, getötet oder gehandelt werden. Anhang III würde hier mehr Ausnahmemöglichkeiten eröffnen und, so ein Argument des Schweizer Bundesamts für Umwelt, einen „konsistenten und nachhaltigen Umgang mit der Art in allen Vertragsstaaten“ ermöglichen. Binnen sieben Jahren hat die Schweiz einen Zuwachs von einem Rudel auf drei bis vier mit ungefähr 50 Wölfen erlebt.

Die Berner Konvention von 1979 ist ein bindendes völkerrechtliches Übereinkommen „über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“. Sie weist inhaltlich gewisse Parallelen zur jüngeren FFH-Richtlinie der EU auf, allerdings sind hier auch Nicht-EU-Staaten unter den rund 50 Mitgliedern, so Burkina Faso, Marokko, Senegal, Tunesien oder eben die Schweiz. vk

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