Der Eidgenössische Bundesrat hat am 18. März entschieden, die Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz wegen der Corona-Gefahr zu verschieben. Sie war für den 17. Mai geplant.
Das Schweizer Jagdgesetz sieht eine ehebliche Lockerung der Abschussbedingungen für Wölfe vor.
Foto: Pixabay
Eine entsprechende Verordnung wird gerade erarbeitet. Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel war im September 2019 in neuer Fassung beschlossen worden. Weil es aber zum Beispiel Erleichterungen für den Abschuss von Wölfen enthält, forderten Naturschutzverbände eine Volksabstimmung und sammelten die dafür nötigen Unterschriften. Bis zum Fristende Mitte Januar hatten sie beglaubigt 65.000 zusammen, nötig gewesen wären 50.000.
Bzgl. des Wolfsmanagements in der Schweiz ist unter anderem vorgesehen, dass Behörden den Abschuss von Grauhunden erlauben dürfen, ohne dass diese Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schußmaßnahmen ergriffen werden müssen. Auch in besonders geschützen Lebensräumen, sogenannten Jagdbanngebieten, sollen Wölfe zukünftig bejagt werden (WuH berichtete).
vk