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Schweizer Kantone geben Wolf zum Abschuss frei

1923

Weil ein Wolf mit hoher Wahrscheinlichkeit während eines Zeitraums von zwei Wochen über 30 Schafe gerissen hat, soll er jetzt erlegt werden.

Die Vorfälle ereigneten sich Anfang bis Mitte Juni im Grenzgebiet der beiden Schweizer Kantone Nidwalden und Uri. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet. Es gehe dabei nicht um eine Bestrafungsaktion gegen den Wolf, sondern um die Vermeidung von weiteren Schäden an Nutztieren, teilte die Kantonsregierung mit.
Gemäß des Urner Wolfskonzept darf ein Wolf abgeschossen werden, wenn er innerhalb eines Monats mehr als 25 Nutztiere reißt. Diese Schadensschwelle sei in diesem Fall deutlich überschritten. Zusätzlich zu den mehr als 30 gerissenen Schafen werden noch mehr als ein Dutzend Schafe vermisst.
 
Die in der Zentralschweiz zuständige interkantonale Kommission für Raubtierfragen hatte einstimmig dem Abschussentscheid der Urner Behörden zugestimmt. Der Kommission gehören die Jagdverwaltungen der Kantone Uri, Nidwalden, Obwalden, Luzern und Bern sowie die Sektion Wildtiere des Bundesamts für Umwelt an.
 
 
mh
 

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