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Staatssekretärin fordert zur Wilderei auf

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Schleswig-Holstein: Offenbar in Unkenntnis der geltenden Rechtslage forderte die Staatssekretärin im Umweltministerium, Dorit Kuhnt, dazu auf, verendet aufgefundene Amseln, Greifvögel und Eulen bei den Veterinärämtern abzugeben.

Staatsekretärin Dorit Kuhnt ist sich offenbar nicht im Klaren darüber, dass Greifvögel dem Jagdrecht unterliegen. (Foto: MELUND SH/Frank Peter)

Das grün geführte Umweltministerium führt ein Monitoringprogramm auf das Usutu-Virus (USUV) und das West-Nil-Virus (WNV) bei Wildvögeln durch. Damit will es aktuelle Erkenntnisse über die Verbreitung beider Viren erlangen. „Bürgerinnen und Bürger können frisch verendete Amseln sowie Eulen und Greifvögel beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Von dort werden die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) überstellt“, so der Aufruf des Ministeriums.

Der Landesjagdverband wies die Staatssekretärin in einem Schreiben darauf hin, dass dies als Aufforderung zu einer Straftat aufgefasst werden könne: „Alle Arten von Greifvögeln (Accipitridae) und Falken (Falconidae) unterliegen dem Jagdrecht. Das Aneignungsrecht dieser Tierarten obliegt nach dem Jagdrecht ausschließlich den Jagdausübungsberechtigten im jeweiligen Revier (…) Ohne die Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten wird damit der Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllt.“

mh

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