Nachdem der Wildhändler Karl Berger vom Landgericht Landshut zu zwei Jahren Bewährung wegen Betrugs verurteilt wurde, will Berger jetzt den Freistaat verklagen.
Wildhändler Karl Berger wurde zu zwei Jahren Bewährung verurteilt |
Dies kündigte der Berger-Anwalt Hartmut Finger nach der Urteilsverkündung am 21. November an. Finger hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass der Passauer Wildhändler zwar Wild unter falscher Bezeichnung verkauft habe, dies aber „Topware“ gewesen sei. Das Landgericht fand keinen schlüssigen Beweis, dass Berger die Gesundheit von Verbrauchern gefährdet hätte.
Berger sah sich deswegen einer Rufmordkampagne ausgesetzt, die zur Pleite seines Unternehmens geführt habe. Er fordert daher rund 10 Millionen Euro Schadensersatz vom Land.
Die Staatsanwaltschaft ihrerseits will sich mit dem Urteilsspruch der Landshuter Richter nicht zufrieden geben und in die Berufung gehen. Die Staatsanwältin warf dem Unternehmer vor, seine Kunden jahrelang gewerbsmäßig betrogen zu haben. Berger habe sich so Millionen ergaunert.
In den Niederwildzerlegebetrieben hätten ekelerregende Zustände geherrscht. Außerdem hätte er ohne Prüfung Haltbarkeitsdaten manipuliert. Viele Fälle könnten deswegen nicht verfolgt werden, weil der Wildfleischbetrieb nur mangelhafte Dokumentationen geführt habe, so die Staatsanwaltschaft.
Zu den Glanzzeiten beschäftigte der niederbayerische Wildhändler in Passau rund 100 Personen und erwirtschaftete jährlich einen Umsatz von zirka 30 Millionen Euro.
Zu den Glanzzeiten beschäftigte der niederbayerische Wildhändler in Passau rund 100 Personen und erwirtschaftete jährlich einen Umsatz von zirka 30 Millionen Euro.
-hho-