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Steuervorteile für Jäger

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Aufwendungen für Naturschutzmaßnahmen im eigenen Revier können über den Weg einer Zusammenarbeit mit der Jägerstiftung natur+mensch zukünftig steuerlich geltend gemacht werden. Die Stiftung hat ein entsprechendes Verfahren mit der zuständigen Finanzbehörde abgestimmt.

Deutsche Jäger engagieren sich seit Langem dafür, die Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten naturnäher und wildtierfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel die Anlage, die Pflege und der Erhalt von Streuobstwiesen, Wildäsungsflächen, Feldgehölzen, Hecken. Eine steuerliche Anerkennung haben sie dafür nie erhalten, während hingegen Spenden an Naturschutzorganisationen, die solche Maßnahmen durchführen, seit jeher steuerlich absetzbar sind.
 
Damit Naturschutzaufwendungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden können, muss die Maßnahme als Projekt der Stiftung durchgeführt werden. Interessierte können Projektvorschläge ab sofort bei der Jägerstiftung natur+mensch einreichen. „Wir wollten im Hinblick auf das finanzielle Engagement von Jägern mehr Gerechtigkeit und für zukünftige Naturschutzaktivitäten einen Anreiz schaffen“, sagt Geschäftsführer Dr. Rolf Eversheim.
 
Über die Vorgehensweise informiert das Faltblatt „Wir fürs Revier“. Es ist zusammen mit dem Vorschlagsformular bei der Jägerstiftung zu beziehen: Tel. 0228 94906 60 oder info@jaegerstiftung.de. Alle Infos finden sich auch auf www.jaegerstiftung.de.

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