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Sturmholz-Mitnahme ist Diebstahl

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01.07.2014

Das durch Sturmtief Ela angefallene Sturmholz darf ohne Erlaubnis nicht eingesammelt werden. Zudem rät die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. derzeit auf Waldspaziergänge zu verzichten.

Auch Wochen nach dem Sturm bergen losgebrochene Äste in den Baumkronen noch Gefahren für Waldbesucher. Für die Waldeigentümer sind die Aufräumarbeiten kosten- und zeitintensiv. Das Pfingstunwetter brachte in Nordrhein-Westfalen fast 80.000 Kubikmeter Holz zu Boden.
tht

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