Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) hat in Bezug auf Erntejagden klargestellt, dass die Verwendung von Drückjagdböcken nicht immer zwingend ist.
Drückjagdböcke sind für Erntejagden nicht zwingend notwendig. DJV appelliert dennoch an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen. (Quelle: Kauer/DJV)
Damit bestätigt sie die Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Der Verband habe sich bereits bei der Änderung der Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift Jagd im vergangenen Jahr entsprechend geäußert. Der DJV weist gleichzeitig auf die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen bei Erntejagden hin und ruft zur strikten Beachtung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen auf. Erntejagden seien effektiv, um den regionalen Bestand des Schwarzwildes zu reduzieren. Das dynamische Geschehen während einer Erntejagd auf relativ kleiner Fläche stelle jedoch hohe Anforderungen an die Beteiligten.
Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlange, dass ein Schuss erst abgegeben werden dürfe, wenn sich der Schütze vergewissert habe, dass niemand gefährdet werde. Im vergangenen Jahr habe die SVLFG in den unverbindlichen Auslegungshinweisen dazu geschrieben: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“
Der DJV hat anschließend darauf hingewiesen, dass die Verwendung von erhöhten Ansitzeinrichtungen zwar immer empfehlenswert, aber nicht immer zwingend erforderlich ist – etwa, wenn kupiertes Gelände ausreichend Kugelfang bietet. In den aktuellen Auslegungshinweisen heiße es jetzt allgemeiner, dass eine Gefährdung beispielsweise dann gegeben sei, „wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“
In Mecklenburg-Vorpommern sei die Verwendung erhöhter Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
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PM/fh