Aufgrund eines aktuellen Wolfsnachweises im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis wird ein grenzüberschreitendes Wolfsterritorium ausgewiesen. Durch eine Genprobe konnte die Wölfin GW1798f Anfang März an einem Rotwildriss bei Rüdesheim bestätigt werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hervor.
Die Wölfin GW1798f gilt als territorial. (Symbolbild)
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Bereits im Mai 2020 wurde die Wölfin in der Verbandsgemeinde Loreley nachgewiesen. Wegen der räumlichen Nähe der Nachweise gilt sie als territorial. „Aufgrund des erfolgten hessischen Nachweises der Fähe in der Grenzregion zu Rheinland-Pfalz weisen wir den Taunus vorsorglich als Wolfspräventionsgebiet aus. Dort können nun Präventionsmaßnahmen für Schaf-, Ziegen-, Alpaka-, Pferde- und Rinderhalter sowie landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden. Mit der Förderung von Zäunen und Herdenschutzhunden unterstützen wir die Tierhalterinnen und Tierhalter im Rhein-Lahn-Kreis ab sofort präventiv beim flächendeckenden Herdenschutz und möchten die Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes stärken“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel.
Das neue Präventionsgebiet Taunus tritt ab heute in Kraft und umfasst den Rhein-Lahn-Kreis, heißt es in der Pressemitteilung. In Rheinland-Pfalz gibt es bisher die Präventionsgebiete Westerwald und Eifel-West.
aml/PM