Nachdem bereits andere Bundesländer reagiert haben, haben sich auch die Verantwortlichen in Thüringen mit Verbändevertretern auf ein gemeinsames Positionspapier zur Jagd auf Schadflächen geeinigt.
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Nach mehreren Sturmereignissen, der Trockenheit der beiden vergangenen Jahre 2018 sowie 2019 und der sich daraus entwickelnden Borkenkäferkalamität, sind in den Thüringer Wäldern an vielen Stellen Schadflächen entstanden. Der Thüringer Gesetzgeber hatte bereits auf diese Situation reagiert und mit der Änderung des Paragraphen 23 des Thüringer Waldgesetzes vom 10. Oktober 2019 festgeschrieben, dass Schalenwild im Umfeld von sogenannten Kalamitätsflächen wirksam zu reduzieren ist.
Um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und um gemeinsame Standards zu etablieren, wurde mit dem Landesjagdverband für Thüringen, dem Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber, dem Waldbesitzerverband für Thüringen, den Familienbetrieben Land und Forst Sachsen und Thüringen und der Landesforstanstalt eine gemeinsame Position zur Jagdausübung auf Jagdflächen im Wald des Freistaates Thüringen abgestimmt.
Dazu der zuständige Staatssekretär Torsten Weil: „Ich freue mich, dass wir in einem gemeinsamen Dialog dieses Positionspapier erarbeiten konnten. Die Jagd unterstützt die Wiederaufforstung der geschädigten Flächen und trägt zur Stabilisierung der Naturverjüngung in den aufgelichteten Waldbeständen bei. Das Wild darf den Wald beim Nachwachsen nicht übermäßig behindern. Wegen der Größenverhältnisse können nicht alle Flächen umzäunt werden, daher ist diese Schwerpunktbejagung notwendig“. PM/ml