Das Landwirtschaftsministerium hat am 21. Juli einen mit dem Umweltministerium abgestimmten Entwurf eines Windenergieerlasses veröffentlicht.
Entgegen anders lautender Verlautbarungen thüringischer Landespolitiker noch vor zwei Jahren soll die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald künftig ermöglicht werden. (Foto: Markus Hölzel) |
Dieser sieht vor, lediglich Waldflächen generell als Standorte für Windenergieanlagen auszuschließen, die eine besondere Funktion oder einen definierten Schutzstatus haben. Kern des Entwurfs ist eine Übersicht über harte und weiche Tabuzonen, die pauschal für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. „Normaler“ Wald gehört nicht dazu. Stellungnahmen sind noch bis Ende September möglich.
Harte Tabuzonen sind Gebiete, die aus faktischen oder rechtlichen Gründen von der Windenergienutzung ausgenommen sind. Dazu sollen beispielsweise Naturschutzgebiete, Nationalparks und die meisten Naturparke sowie geschützte Waldgebiete zählen. Für den Naturpark Thüringer Wald gilt dies jedoch nur für den Rennsteigbereich, für den generell ein Mindestabstand von 300 m vorgeschlagen wird. Rund um den Nationalpark Hainich, der generell von einer Windenergienutzung ausgenommen ist, wird ein Abstand von 600 Meter vorgeschlagen.
Weiche Tabuzonen sind Gebiete, die aus planerisch-konzeptionellen Gründen pauschal ausgeschlossen werden sollen. Dazu zählen Wälder mit besonderen Funktionen laut amtlicher Waldfunktionskartierung. Dies sind Flussuferschutzfunktion, Lärmschutzfunktion in waldarmen Gebieten, Sicht- und Bodenschutzfunktion, historische Waldbewirtschaftungsformen, Parke und Arboreten sowie wissenschaftliche Versuchsflächen.
mh