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Haben Sie’s drauf?

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120_WuH_Schiessnadel

Allgemeingültige Schießnachweise werden viel diskutiert und selten erbracht. Das Redaktionsteam der WILD UND HUND hat sich in Zusammenarbeit mit dem Jagdpraxisexperten Wolfram Osgyan dieses Themas angenommen. Herausgekommen sind die neuartigen WILD UND HUND-Schießscheiben.

250_Schießscheiben
Lebensgroße Wildscheiben mit den Motiven „Bock“ und „Überläufer“ aus offset-bedrucktem Hartschaum. Auf den Scheiben findet sich der „Tödliche Ring“. Diese zu treffende Letalfläche ist auf zehn Meter nicht mehr zu sehen und macht die Schießsituation der Jagdrealität sehr ähnlich. Die problemlos transportierbaren Scheiben verdauen gut über 300 Schuss und lassen sich dank Erdspießen mit Höhenverstellung überall im Revier aufstellen. So steht dem jagdpraktischen Ein- und Anschießen nichts mehr im Wege.
 
WILD UND HUND-Schießnadel
 
Damit die Jägerschaft ihre Schießfertigkeit nach außen demonstrieren kann, wurde eine Anforderungsliste von Schießpositionen und Zeitvorgaben für das Beschießen der Scheiben kreiert (siehe WILD UND HUND 21/2012 auf Seite 80). Jäger die diese Anforderungen gemeistert haben, können sich dies von Revierpächtern oder deren Vertretern auf der Nachweiskarte bestätigen lassen. Belohnt wird ihre Fertigkeit mit der WILD UND HUND-Schießnadel. Diese zeigt an Hut oder Revers getragen, dass der Schütze in der Lage ist, die klassischen Situationen des Jagdalltags mit einem waidgerechten Schuss zu meistern.
 
Mehr zu diesem Thema finden Sie in der WILD UND HUND 21/2012. Mit der Nachweiskarte können Sie Ihre Leistung bestätigen und die Schießnadel anfordern:
 
 
Scheiben, Spiegel, Schusspflaster sowie Erdspieße können einzeln oder als Set über WILD UND HUND und direkt bei der Firma Kammerer Druck & Medien GmbH, Telefon: 09825 / 792400 unter dem Stichwort „WILD UND HUND-Scheibe“ oder über www.die-schiess-scheibe.de geordert werden.
 
 
Gut Schuss und Waidmannsheil!
 
Anmerkung der Redaktion:
Die Anzahl  von Schüssen für das An- und Einschießen ist im Waffengesetz nicht festgeschrieben. Um Irritationen vorzubeugen, möchten wir darauf hinweisen, dass es beim Entwurf des „Tödlichen Rings“ nicht darum ging oder geht, ein Übungsschießen im Revier zu veranstalten. Ziel ist es, dem Jäger Probeschüsse (vier Schuss) im Rahmen des Ein- und Anschießens (§ 13 Abs. 6 Waffengesetz) im Revier praxisnah zu ermöglichen. Beim Schießen mit zahlreichen Personen oder mehrerer Serien empfehlen wir, einen geeigneten Schießstand aufzusuchen oder eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 des Waffengesetzes bei der Ordnungsbehörde mit der Begründung zu beantragen, dass dieses Schießen ausschließlich dem Tierschutz dient.


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