Das Bundesinnenministerium teilte in einem Schreiben vom 15. April mit, dass die Mitnahme von Munition im Fluggepäck erlaubt bleibt.
Mehrere Verbände, darunter auch der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) hatten über das Forum Waffenrecht ein drohendes Verbot abgewendet. Die neue EU Verordnung (VO (EU) Nr. 185/2010) hatte vorgesehen, Munition in die Liste der im aufgegebenen Gepäck verbotenen Gegenstände aufzunehmen. Mit Wirkung vom 29. April gilt folgende Ausnahmeregelung: „Im aufgegebenen Gepäck ist das Mitführen von Munition (Patronen für Handfeuerwaffen) zum persönlichen Gebrauch für eine Person vorbehaltlich der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der aktuellen Fassung der Gefahrgutvorschriften für die Mitnahme von gefährlichen Gütern nach dem Luftverkehrsgesetz, erlaubt. Die waffenrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.“
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei inner- und außereuropäischen Flugreisen die dortigen Bestimmungen zu beachten sind.
fs