Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant laut Informationen des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV), die derzeitige Rechtslage im Tierschutzgesetz beim Kupieren von Jagdhunden zu ändern.
Kupieren ist zurzeit noch für ausgewählte Jagdhunderassen im Rahmen einer Einzelfallregelung als Ausnahme zum bestehenden Kupierverbot unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und soll der Gesundheitsprophylaxe dienen. Nun scheint diese Regelung zu wackeln. Nach Meinung von Experten besteht jedoch für unkupierte Jagdhunde bestimmter Rassen ein erhebliches Verletzungsrisiko. Hast du als Hundeführer schon solche Verletzungen bei deinen Vierläufern erlebt und wenn ja, wie sind sie verlaufen. Es wäre toll, wenn du dir 2 Minuten Zeit für diese kleine Umfrage nimmst.
Bilder und deine Meinung kannst du uns auch gerne per Mail an michael.woisetschlaeger@wildundhund.de senden.
Du bist Hundeführer und setzt deinen unkupierten Hund (eine Jagdgebrauchshundrasse, bei der Kupieren erlaubt ist) auch als Vollgebrauchshund ein? Dann beantworte uns bitte die folgenden Fragen:


