Der Jäger, der am 10. Januar auf einer Drückjagd in der Nähe von Gutach (Schwarzwald) einen Jagdfreund erschoss, wurde nun vom Amtsgericht Wolfach zu einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Die Freiheitsstrafe wurde für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus wurde die Tatwaffe eingezogen.
Bei dem Jagdunfall hatte der 45-jährige Mann seinen Jagdfreund mit einer Sau verwechselt und auf ihn geschossen. Dieser erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Das Gericht warf dem Schützen vor, dass er sich vor dem Schuss nicht vergewissert hatte, ob es sich bei dem Ziel tatsächlich um eine Sau handelte.
Der Schütze legte gegen das Urteil keinen Einspruch ein. Damit ist das Urteil rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft am 6. August mit.
-hei-