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Verdacht bestätigt: Erster ASP-Fall in Deutschland

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Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat das Friedrich-Loeffler-Institut heute morgen den amtlichen Verdacht auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei dem aufgefundenen Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spee-Neiße (Brandenburg) bestätigt. Das teilte sie in einer Pressekonferenz mit. Es handelt sich damit also um den ersten Fall der Tierseuche in Deutschland.

Foto: Shutterstock

Klöckner betonte in der heutigen Pressekonferenz, dass die Afrikanische Schweinepest für den Menschen ungefährlich sei. Vom Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch gehe keine Gefahr für den Menschen aus. Für Schweine sei die Seuche allerdings fast immer tödlich.

Der infizierte Wildschweinkadaver wurde circa sieben Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße auf dem Gebiet der Gemeinde Schenkendöbern gefunden, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV). Der Fundort liege unmittelbar an der Kreisgrenze zum Landkreis Oder-Spree.

Weiter heißt es, dass im Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg das Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung und in den betroffenen Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree die lokalen Krisenstrukturen aktiviert wurden. Der Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstütze die Landkreise vor Ort bei den epidemiologischen Ermittlungen und der Einrichtung der Restriktionszonen.

Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher erklärte heute in Potsdam: „Oberstes Ziel ist es jetzt, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann. Wir müssen die Hausschweinbestände vor der Afrikanischen Schweinepest schützen. Alle verantwortlichen Stellen arbeiten mit Hochdruck und eng abgestimmt daran, alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Einrichtung der Restriktionszonen wird vorbereitet.“

Um den Fundort wird zunächst ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 15 Kilometern festgelegt. In diesem Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Ernteverbot für Maisfelder)
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern
  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung

Hier die Stellungnahme von Julia Klöckner in der Pressekonferenz:

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aml/Pressekonferenz BMEL.de/PM MSGIV

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