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Vereinigtes Königreich: Konfusion auf der Insel

1932

In England ist die Bejagung von Tauben, Krähen, Gänsen und 13 anderen Flugwildarten vorerst zum Erliegen gekommen. Anlass war die Revision der „General Licenses GL 04/05/06“ zum 25. April dieses Jahres.

Die Nebelkrähe ist eine von 16 Spezies die – zumindest kurzfristig – in England nicht mehr bejagt werden konnten.
Foto: Hinrich Baesemann

Die treibende Kraft bei der Revision der bestehenden Gesetzeslage war ein Trio von ­Umweltaktivisten um den BBC-Moderator Chris Packham. Die Lizenzen wurden von der Behörde „Natural England“ an Landwirte und Jäger erteilt, um Flurschäden zu minimieren sowie die einheimische Fauna und Flora vor invasiven Spezies wie der Kanadagans zu schützen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage fußte ein erheblicher Teil der Flugwildjagd in England. „Natural England“ versichert aber, dass eine dauerhafte Einschränkung der jagdlichen Befugnisse nicht zu befürchten sei. Man arbeite mit Hochdruck an einer Neuformulierung der Freigaben, um sie spezifischer und damit juristisch wasserdicht zu machen. Dies sei eine Frage von „Wochen, nicht Monaten“. Interimslösungen stünden bald zur Verfügung, und Nutzerverbände wie die British Association for Shooting and Conservancy (BASC) seien an dem Konsultationen beteiligt. Das geht aus einem Brief des Parlamentsabgeordneten für Richmond/Yorkshire, Rishi Sunak, hervor. Tatsächlich sind Lizenzen zur Bejagung der Aaskrähe bereits abrufbar.
Der BASC-Hauptgeschäftsführer Ian Bell bezeichnete den Einfluss seines Verbandes auf den Prozess in einem Video vom 30. April allerdings als „begrenzt“ und die Vorgaben als „verwirrend“ und „übermäßig restriktiv“. rig

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