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VGH kassiert Fischotter-Verordnung

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Ausnahmeverordnung zum Abschuss von Fischottern mit Urteil vom 30. April 2024 (14 N 23.1502, 14 N 23.1657) für rechtswidrig erklärt.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die von der bayerischen Regierung erlassene Ausnahmeverordnung für rechtswidrig erklärt. (Symbolbild: mehaniq41 /AdobeStock)

Die Deutsche Umwelthilfe und der Bund Naturschutz Bayern hatten gegen die Ausnahmeverordnung der bayerischen Staatsregierung geklagt, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern in Ostbayern ohne Einzelgenehmigung erlauben sollte. Die Umweltverbände teilen die Einschätzung, dass die Regelung gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht verstoße und zudem die Einhaltung des Abschuss-Kontingents nicht sichergestellt sei.

Im November 2023 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits einem Eilantrag der Umweltverbände zur sofortigen Aussetzung der Abschusserlaubnis stattgegeben.

Betroffene Teichwirte hoffen nun auf eine neue Verordnung der Staatsregierung. Und an dieser werde bereits gearbeitet, wie das Umweltministerium auf BR-Anfrage mitteilte.

Fischotter unterliegen dem Jagdrecht, genießen aber eine ganzjährige Schonzeit. Der Bestand der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Art wird in Niederbayern und der Oberpfalz auf inzwischen 463 bis 661 Tiere geschätzt.

fh

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