Über Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts tagte die nach Winnenden ins Leben gerufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang der Woche in Berlin.
Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, und es finden bis zur Vorlage eines entscheidungsreifen Vorschlags noch weitere Gesprächsrunden zwischen Vertretern von Bund und Ländern statt. Das Bundesinnenministerium dementierte laut dpa einen Bericht der „Berliner Zeitung“, wonach eine Verschärfung bereits gescheitert sei.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) als Vorsitzender der Innenministerkonferenz hatte in einem Positionspapier acht Forderungen aufgestellt, die von einer Anzahl-Begrenzung der Waffen über das Verbot bestimmter Schießsportdisziplinen bis zu neuen Aufbewahrungsrestriktionen reichten.
Forderungen des DJVs
Der DJV hingegen geht davon aus, dass es zu keiner Verschärfung des Waffenrechts kommt. In einer Presseerklärung hieß es, dass man bei Beratungen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages gefordert habe, für eine konsequente Umsetzung des gültigen Waffengesetzes zu sorgen.
„Umfangreiche Kontrollmöglichkeiten, die das Gesetz bereits bietet, würden von den Behörden vor Ort kaum genutzt. Diese Lücken gelte es in der Praxis künftig zu schließen. Beim Lösen der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheins ist das ohne größeren bürokratischen Aufwand möglich. Eine Gesetzesänderung hingegen sei keinesfalls notwendig. Behörden können bereits jetzt von Jägern einen Nachweis für die richtige Aufbewahrung von Waffen einfordern, machen es aber nur lückenhaft.“ Eine möglichst schnelle Einführung eines zentralen Waffenregisters unterstützt der DJV, hieß es in der Presseerklärung weiter.
-red-