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Waffenverbot: Jagdscheinverlust wegen Taschenmesser?

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Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) fordert, ein bundesweites Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfe und bestimmte öffentliche Einrichtungen einzuführen. „Waffenverbotszonen können bislang nur dort geschaffen werden, wo bereits Straftaten stattgefunden haben. Hier muss das Bundesrecht nachgebessert werden“, sagte der Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Darunter sollen dann wohl neben Hieb-, Stoßwaffen und Einhandmessern auch gewöhnliche Taschenmesser fallen.

Auch das Mitführen von gewöhnlichen Taschenmessern wie ein Schweizer Messer soll an öffentlichen Plätzen verboten werden.
Foto: Pixabay

Auf der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, „die Vorschläge zur Vereinheitlichung des Vorgehens beim Vollzug des Waffengesetzes in Bezug auf das Führen von Messern im öffentlichen Raum erarbeiten soll“, berichtet das Bundesinnenministerium gegenüber WILD UND HUND. Eine Reaktion auf die angeblich gesteigerten Vorfälle mit Messern in der jüngsten Vergangenheit.
Die Gruppe soll auch Empfehlungen erstellen und prüfen, ob Waffen­verbotszonen unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden können. Ob es zu solch massiven Einschränkungen kommen wird, ist jedoch noch offen. Das Bundesinnenministerium stellt aber eindeutig fest: „Die (Nicht-)Befolgung derartiger Verbote kann bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit berücksichtigt werden.“ Sollten die Pläne Beuths umgesetzt werden, könnte demnach das kleine Schweizer Taschenmesser in der Hosen- oder Handtasche bei einer Kontrolle schon zum Verlust der Zuverlässigkeit führen. red.

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