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Waidgerechtigkeit – Der „hippokratische Eid“ der Jäger

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Jagdhorn und Jagdhornbläser
Die Online-Befragung der deutschen und österreichischen Jägerschaft lieferte 3.600 Antworten. (Symbolbild: stock.adobe.com)

Waidgerechtes Verhalten bildet die Grundlage zur Akzeptanz der Jägerschaft

Die Universität für Bodenkultur Wien hat die Abschlussarbeit eines Absolventen ihres Universitätslehrgangs Jagdwirt veröffentlicht, die die deutsche Waidgerechtigkeit zum Thema hat.

Dr. Thomas Paul, Rechtsanwalt aus Hessen, leistet dort einen Beitrag zum besseren Verständnis und zur möglichen Weiterentwicklung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit. In einer juristischen Studie werden das Bundesjagdgesetz und die 16 Landesjagdgesetze analysiert und der Rechtsbegriff ‚Waidgerechtigkeit‘, insbesondere vor dem Hintergrund seiner sprachgeschichtlichen Entwicklung und der Gesetzeshistorie, ausgelegt. Die anschließende Untersuchung von Rechtsprechung und jagdrechtlicher Literatur zeigt auf, welche Grundsätze der Waidgerechtigkeit als anerkannt gelten können und gibt zahlreiche Beispiele für nicht-waidgerechtes Verhalten. Ferner wird beleuchtet, wie die Jagdverbände sich positionieren und wie das Thema in der Jägerausbildung behandelt wird.

In einer Online-Befragung der deutschen und österreichischen Jägerschaft ( 3.600 Antworten) hat der Autor auch untersucht, wie die Jägerschaft zur Waidgerechtigkeit steht.

„Die Fortentwicklung, Beachtung und Durchsetzung der Regeln waidgerechten Verhaltens gehört also letztlich zum Ethos der Jägerschaft, genauso wie der hippokratische Eid dem ärztlichen Ethos zugrunde liegt“, schließt der Verfasser. „Und entsprechend dem hippokratischen Eid, dessen Beachtung die Patienten eines Arztes voraussetzen, ist die Beachtung der Waidgerechtigkeit die Grundlage für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der (waidgerechten) Jägerschaft. Wie jede Wertegemeinschaft sollte sie sich an ihrem eigenen Ethos orientieren – und bedenken, dass sie von der Gesellschaft auch hieran gemessen wird.

rdb

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