Insgesamt 9 Jagdreviere dürfen auf die Maßnahme zurückgreifen. (Symbolbild: Patrick J. – stock.adobe.com)
Präzedenzfall sorgt für Erlass zum Zwecke des Selbstschutzes.
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl im Norden Österreichs gestattet nun per Bescheid die Vergrämung von scheulosen Wölfen durch einen Schreckschuss. Anlass hierfür sei ein Vorfall am Truppenübungsplatz Allentsteig(Zwettl) vergangene Woche, bei dem sich ein Wolf einem Berufsjäger bis auf 10 m näherte. Das Tier soll dabei fehlende Menschenscheu bewiesen und sich territorial aggressiv verhalten haben. Dem Mann in Grün bliebe nur der Schreckschuss als tierschützender Eingriff. Nun legt der Polizeibescheid fest dass Jägern, denen sich ein Wolf auf unter 50m nähert und „keine Scheu zeigt“, dies frei steht. Dies sei „im Interesse der Gesundheit und der Sicherheit des Menschen“, so die Wortwahl. Die Erlassung gilt laut ORF zunächst für 9 Jagdbezirke und bis zum Ende des Jahres. Jede Form der Vergrämung sei dabei unverzüglich der Behörde zu melden.
Im gesamten Waldviertel kommt es vermehrt zu Begegnungen mit dem Wolf und auch hier sorgen Wildschäden in der Landwirtschaft für Aufregung. So konnte erst vor wenigen Tagen per DNA-Analyse die Risse an 4 Schafen in Langschlag bestätigt werden. Ein weiterer Fall im gleichen Ort ist bereits mit Proben bei den Behörden eingereicht worden.
tjs